Im Rahmen des Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das Unternehmen die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung erfüllt und daher nach § 52 KrW-/AbfG berechtigt ist, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb zu führen.
... für Papier, Pappe, Kartonagen und Folien.